Ein für viele obszön klingender Name
ist offenbar kein Hindernis für einen Eintrag ins
Markenregister:
„Ficken“ unterliegt ab sofort dem Markenschutz.
Das gilt auch für Kleidung, Mineralwasser und Fruchtgetränke.
Hintergrund: Ein schwäbischer Schnapshersteller hatte vor Gericht geklagt. Mit dem Ziel, sich das heutzutage allseits geläufige F-Wort beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen. Denn die Schwaben vertreiben „Ficken“, eine 15-prozentige Spirituose. Zuvor hatte sich das Patentamt rigoros geweigert, den versauten Markennamen ins Markenregister aufzunehmen. Vergeblich, die Richter entschieden zugunsten des Getränkeherstellers.
Das Urteil: „Ficken“ ist markenrechtlich akzeptabel. Die Begründung liest sich kernig-komisch: So könne „Ficken“ kaum den Anforderungen des guten Geschmacks genügen. Allerdings enthalte der Begriff über „die bloße Geschmacklosigkeit hinaus“ keine „diskriminierenden sexuellen Aussagen“. Ein unerträglicher Verstoß gegen die guten Sitten seien eher Begriffe wie „Busengrapscher“ und „Schenkelspreizer“. Kein Einzelfall übrigens, schon der Markenname fickShui passierte erfolgreich die Schranken des Bundespatentgerichtes .
Was für ein Aufwand! Der deutsche Begriff für Bunga-Bunga hat sich schon längst in Duden, Theater und Talkshows breit gemacht. Nun warten wir voll fickerig auf die erste TV-Werbung von „Ficken“ …


Heiß ging es her beim „Live Art Festival“ auf Kampnagel in Hamburg (1. bis 11. Juni). Schon das Vorspiel hatte es in sich. Denn das Plakat zum Kunst-Porno „Girlmonster – Community Action Center“ war der Deutschen Bahn zu drastisch. Sie verbot, die Plakate aufzuhängen – sogar an der S-Bahn-Station Reeperbahn. Dabei war in dem Tanzstück „Magical“ viel mehr zu sehen. Dort zerschnitt sich eine Schauspielerin langsam ihr Kleid, bis sie schließlich nackt auf der Bühne stand. Und setzte ihr Venusdelta mit einer Lampe in Szene. Dann zaubert sie ein scheinbar meterlanges Tuch aus sich hervor …