Ein für viele obszön klingender Name
ist offenbar kein Hindernis für einen Eintrag ins
Markenregister:
„Ficken“ unterliegt ab sofort dem Markenschutz.
Das gilt auch für Kleidung, Mineralwasser und Fruchtgetränke.
Hintergrund: Ein schwäbischer Schnapshersteller hatte vor Gericht geklagt. Mit dem Ziel, sich das heutzutage allseits geläufige F-Wort beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen zu lassen. Denn die Schwaben vertreiben „Ficken“, eine 15-prozentige Spirituose. Zuvor hatte sich das Patentamt rigoros geweigert, den versauten Markennamen ins Markenregister aufzunehmen. Vergeblich, die Richter entschieden zugunsten des Getränkeherstellers.
Das Urteil: „Ficken“ ist markenrechtlich akzeptabel. Die Begründung liest sich kernig-komisch: So könne „Ficken“ kaum den Anforderungen des guten Geschmacks genügen. Allerdings enthalte der Begriff über „die bloße Geschmacklosigkeit hinaus“ keine „diskriminierenden sexuellen Aussagen“. Ein unerträglicher Verstoß gegen die guten Sitten seien eher Begriffe wie „Busengrapscher“ und „Schenkelspreizer“. Kein Einzelfall übrigens, schon der Markenname fickShui passierte erfolgreich die Schranken des Bundespatentgerichtes .
Was für ein Aufwand! Der deutsche Begriff für Bunga-Bunga hat sich schon längst in Duden, Theater und Talkshows breit gemacht. Nun warten wir voll fickerig auf die erste TV-Werbung von „Ficken“ …